Blog
Neue Verordnung für Griechenland-Reisende mit Elektro- und Hybridfahrzeugen
Wer mit dem E-Auto nach Griechenland reist, sollte dies nicht mit vollem Akku planen: Ab 2024 lassen die meisten Fähren keine voll aufgeladenen Elektrofahrzeuge mehr zu.
Wer mit dem E-Auto nach Griechenland reist, sollte dies nicht mit vollem Akku planen: Ab 2024 lassen die meisten Fähren keine voll aufgeladenen Elektrofahrzeuge mehr zu.
Inkrafttreten der Verordnung: Ab dem 16. April 2024 tritt eine neue Verordnung des griechischen Ministeriums für Schifffahrt und Inselpolitik in Kraft, die für Reisende mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen nach Griechenland relevant ist.
Regelung für den Ladezustand: Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge dürfen nur noch mit einem maximalen Ladezustand der Batterien von 40% auf die Fähre.
Folgende Reedereien sind von dieser Regelung betroffen:
Alle Wichtigen Hinweise für das Verladen von AFVs
Beim Verladen von alternativen Kraftstofffahrzeugen (AFVs) gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Zunächst müssen der Typ und die Position der Fahrzeuge an Bord exakt aufgezeichnet und sichtbar markiert werden. Für rein elektrische oder wiederaufladbare Hybridfahrzeuge ist eine Temperaturregelung der Batterien erforderlich, um Überhitzung zu vermeiden.
Des Weiteren darf der Ladezustand der Batterien 40 % der Gesamtkapazität nicht überschreiten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Fahrzeuge mit Flüssig- oder Erdgas dürfen nur mit maximal 50 % gefüllten Tanks verladen werden.
Fahrzeuge mit Schäden an Kraftstoffsystemen, Tanks oder Batterien werden aus Sicherheitsgründen nicht verladen. Da Elektrofahrzeuge im Durchschnitt 25 % schwerer sind als konventionelle Fahrzeuge, muss dieses zusätzliche Gewicht bei der Ladungsverteilung auf der Fähre berücksichtigt werden.
Um sofort auf eventuelle Zwischenfälle reagieren zu können, sollten AFVs vorzugsweise in Bereichen mit CCTV überwacht verladen werden. Das künstliche Belüftungssystem muss während des Verladens und der gesamten Reise in Betrieb sein, um die Luftzirkulation zu gewährleisten und mögliche Gase abzuleiten.
Wenn möglich, sollten AFVs in offenen Fahrzeugräumen verladen werden, um die Belüftung zu optimieren und Risiken zu reduzieren.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung findest du hier: